Glasfaser-Aufbau: Kein regulatorischer Handlungsbedarf
Quelle: Asut

Glasfaser-Aufbau: Kein regulatorischer Handlungsbedarf

Der Schweizerische Verband der Telekommunikation Asut sieht keinen regulatorischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Aufbau von Glasfasernetzen.
14. März 2011

     

Der Vorstand des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation Asut hat in einer Mitteilung seiner Meinung kundgetan, dass man beim Aufbau des Schweizer Glasfasernetzes keinen regulatorischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Man begrüsse, dass in der Schweiz mehrere Anbieter in die Netzwerke der neuen Generation investierten, denn der rasche Bau von Glasfasernetzen bis ins Gebäude sei von entscheidender Bedeutung für der Wirtschaftsstandort Schweiz. Der rasche Aufbau sei am besten gewährleistet durch einen funktionierenden Infrastruktur- und Dienstewettbewerb. "Wichtig ist, dass diese Infrastruktur sicher und leistungsfähig ist und die Kunden die freie Wahl haben, die Dienste von verschiedenen Anbietern zu beziehen. Dafür ist unter anderem die Standardisierung der Inhouse-Vernetzung eine Voraussetzung", schreibt Asut.


Jedoch habe sich eine Minderheit des Vorstandes dafür ausgesprochen, dass – im Falle eines Marktversagens im Breitbandmarkt – in Zukunft Regulierungsinstrumente schnell zur Verfügung stehen sollten. Die Erfahrung im Falle der Entbündelung hat Folgendes gezeigt: Wird die Politik erst aktiv, wenn die Probleme vorliegen, dann werden die Instrumente viel zu spät zur Verfügung stehen und ihre Wirkung wird entkräftet. Der Bundesrat solle deshalb durch eine Revision des Fernmeldegesetzes die Kompetenz erhalten, via Verordnungrevision die Instrumente zu präzisieren, sofern er dies als nötig erachtet.
(mw)


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