Die für Juli geplante Einführung der Urheberrechtsabgabe GT4e auf Handys mit integriertem MP3-Player (Swiss IT Magazine berichtete) muss verschoben werden, denn der Wirtschaftsverband SWICO hat beim Bundesverwaltungsgericht in Bern Klage gegen den Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission eingereicht. Der Musikhandytarif ist laut SWICO eine pauschale Geräteabgabe nach dem Giesskannenprinzip, die unnötig ist. Man wehre sich generell gegen Potenzialbesteuerungen sowie mehrfache und pauschalisierte Abgaben, wie der SWICO in einer Mitteilung schreibt.
Man lehne generelle Abgaben ab und strebe eine verursachergerechte Lösung an. Gegen die neue Gebühr ist der Swico insbesondere deswegen, weil "durch die Multifunktionalität der betroffenen Geräte, die als Mobiltelefon, PDA, Kamera, Radio, Audio- und Videoplayer etc. verwendet werden können, das Kriterium der Massennutzung für das Speichern und Abspielen von Mp3-Dateien nicht gegeben ist". Die Suisa-Definition für den Begriff Musikhandy sei ungenügend. Zudem stehe kein repräsentatives Datenmaterial für die Berechnung der Tarifhöhe und die Verteilung der Abgaben bereit.
(abr)