Ende letzter Woche hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die vorsorgliche, superprovisorische Massnahme gegen Switch aufgehoben (Swiss IT Magazine berichtete). Natürlich sind die zehn klagenden und am Verfahren beteiligten Provider Hostpoint, Green.ch, VTX Datacomm, Cyberlink, Cyon, Dynamic-net.ch, Genotec, Infomaniak Network, Multimedia Networks und Webland nicht glücklich über diesen Entscheid. Zwar habe das Handelsgericht bestätigt, dass Switch seine Monopolstellung in rechtswidriger Weise missbraucht, um die Tochtergesellschaft Switchplus im Markt zu bevorzugen, heisst es in einer Mitteilung. Allerdings sei das Gericht aber auch zum Schluss gekommen, dass der drohende Schaden, der für die Provider entsteht, nicht genügend nachgewiesen ist, um vorsorgliche Massnahmen zu rechtfertigen.
Mit diesem Urteil sind die Provider nicht einverstanden, vor allem da es sich angeblich auf September 2009 bezieht, dem Datum der Eingabe der Beschwerde, als Switch via Switchplus noch keine Zusatzdienstleistungen wie Hosting und Mail anbot. "Wir prüfen jetzt die möglichen weiteren Schritte", sagt Roger Hofstetter, CEO von Genotec und Vertreter der Klageparteien. Die Provider erwägen unter anderem die Verfügung anzufechten.