Notebook-Versicherungen: Sicherheit mit Selbstbehalt

Das Notebook als mobiles Arbeitsgerät, das immer und überall mitgenommen wird, fällt deshalb oft durch die Maschen des Versicherungsschutzes.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2002/32

     

Geschäftsfrau S. ist beruflich viel auf Reisen. Natürlich ist aus ihrem Arbeitsalltag ein Notebook nicht mehr wegzudenken, muss sie doch auch unterwegs arbeiten können und produktiv sein. Da ihr neues Gerät nicht gerade billig war, hat sie sich dazu entschieden, beim Kauf gleich eine Notebook-Versicherung abzuschliessen, die der Verkäufer als umfassendes Paket für den Schutz ihres kostspieligen Gerätes anpreist. Später an diesem Nachmittag wartet sie im Flughafen Zürich auf ihren Flug. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit in der Wartehalle vor Gate 26 genügt, und ihre Neuanschaffung verschwindet zusammen mit dem unentdeckt gebliebenen Dieb in der Menge. Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, erinnert sie sich an die Notebook-Versicherung und schildert die Geschehnisse telefonisch der Versicherung. Diese entgegnet ihr, dass Verlust durch Diebstahl zwar grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten ist, die Unaufmerksamkeit aber genüge, um den Anspruch abzulehnen.


Wieso versichern?

Oftmals sieht sich ein Notebook-Käufer beim Kauf seines Gerätes mit Versicherungs-Angeboten konfrontiert. Das hat seinen Grund: die gängigen Versicherungsverträge bieten nur ungenügenden Schutz. So deckt die Hausrat-Versicherung einfachen Diebstahl lediglich zu Hause. Eine Reisegepäckversicherung taugt nur für Sachen des persönlichen Bedarfs, also nicht für ein beruflich genutztes Notebook. Die Kaskoversicherung für Motorfahrzeuge kennt für Diebstahl der sich im Auto befindlichen Sachen ebenfalls Einschränkungen. Das Notebook als mobiles Arbeitsgerät, das immer und überall mitgenommen wird, fällt deshalb oft durch die Maschen des Versicherungsschutzes. Die Notebook-Versicherungen sollen diese Lücken schliessen.





Das Kleingedruckte

Vielen ist aber nicht klar, was eine solche Versicherung gemessen am relativ hohen Preis überhaupt bringt. Die Angebote sehen auf den ersten Blick alle recht ähnlich aus, erst in den Details zeigen sich die entscheidenden Unterschiede. Diebstahl beispielsweise, wohl der Hauptbeweggrund für den Abschluss einer solchen Versicherung, gehört längst nicht immer zum Deckungsumfang. Deckt die Versicherung aber den Verlust bei Diebstahl, bestehen meist diverse weitere Einschränkungen. So kann beispielsweise die Leistung verweigert werden, wenn das Notebook von aussen sichtbar im Wageninneren aufbewahrt wird. Dasselbe gilt, wenn, wie im Falle von Frau S., das Notebook in der Öffentlichkeit einen kurzen Moment ausser Acht gelassen wird oder der Körperkontakt mit dem Gerät verloren geht. Auch wenn die Versicherung für den Schaden einsteht, muss immer noch der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt beachtet werden, der bis zu 25% betragen kann.



Doch nicht nur Diebstahl ist eingeschränkt oder überhaupt nicht versichert. Auch Schäden, die aus Datenverlust, Softwarefehlern oder Virenbefall resultieren, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das grösste Schadenspotential, gerade bei beruflich genutzten Computern, haben aber meistens verloren gegangene Daten. Die Versicherungsbedingungen äussern sich zu diesem Thema dahingehend, dass regelmässige Backups im Verantwortungsbereich des Versicherten liegen. Mängel am Gerät, die nicht durch den Versicherten selbst verursacht wurden, fallen unter die Gewährleistung des Verkäufers und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen logischerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.





Gegen Tolpatschigkeit

Was der Käufer eines Notebooks, abgesehen von Diebstahl verbunden mit einem vergleichsweise hohen Selbstbehalt, gemeinhin versichern kann, ist seine eigene "Tolpatschigkeit", denn unbeabsichtigte Beschädigungen oder Fehlmanipulationen durch den Käufer selbst sind der eigentliche Kerngehalt dieser Versicherungen. In diesen Fällen steht die Versicherung für den Schaden ein und innert kürzester Zeit wird ein Ersatzgerät geliefert. Doch dies wird von kulanten Verkäufern oft auch im Rahmen der Mängelgewährleistung so gehandhabt. Angesichts des oftmals eingeschränkten Deckungsumfangs bei Diebstahl und dem Ausschluss von Softwarefehlern, Virenbefall und Datenverlust, sind diese Versicherungen im Verhältnis zu den Kosten nur beschränkt zu empfehlen. Grosszügige Garantiebestimmungen, vorsichtiger Umgang mit dem Gerät und die Vermeidung von Situationen, die einen Diebstahl provozieren, dienen ebenso dem Investitionsschutz, ohne dass dafür zusätzlich Geld aufgewendet werden muss.



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wie hiess im Märchen die Schwester von Hänsel?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER