Mit einem Ideenwettbewerb macht sich die Geschäftsstelle E-Government Schweiz auf die Suche nach einem homogenen Berechnungsmodell, das den Nutzen von E-Government-Vorhaben messbar macht. Grobkonzepte können bis zum 16. August eingereicht werden. Eine Jury ermittelt danach die besten Beiträge.
Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz hat Aspekte definiert, die prioritär behandelt werden sollen, wie beispielsweise die Abwicklung der Mehrwertsteuer und des Geschäfts zwischen Ausgleichskasse und Mitgliederfirmen sowie die Übertragung von Lohndaten. Auch dem E-Voting soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gerade hier sei es schwierig, die Wirksamkeit zu messen. So könne zum Beispiel schwer ermittelt werden, welcher monetäre Nutzen durch die Zeit entstanden sei, die der Stimmbürger für den Gang an die Urne eingespart habe.