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Europäische Verbraucherorganisation kritisiert Metas Bezahlmodell
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Europäische Verbraucherorganisation kritisiert Metas Bezahlmodell

Die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) ist der Ansicht, dass sich Meta mit dem "Pay or Consent"-Modell nicht gesetzeskonform verhält. Sie schreibt, Meta dränge die User zur Einwilligung zur Datenverarbeitung.
23. Januar 2025

     

Das sogenannte "Pay or Consent"-Modell von Meta, das europäische User vor die Wahl stellt, personalisierte Werbung auf Basis personenbezogener Daten zu erhalten oder gegen Bezahlung die Nutzung der Daten zu unterbinden, wird von der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) scharf kritisiert. Die Organisation schreibt, dass das Vorgehen Metas ihrer Ansicht nach gegen das Gesetz zu digitalen Märkten verstösst. Begründet wird das mit dem Argument, dass Meta irreführende Praktiken anwendet, um Nutzer zu der von Meta bevorzugten Option (Datennutzung) zu lenken. Darüber hinaus steht der Vorwurf im Raum, dass Meta den Service für jene Nutzer verschlechtert, die sich gegen die Verwendung der personenbezogenen Daten aussprechen.

Agustín Reyna, Generaldirektor des Europäischen Verbraucherverbandes, sagt: "Unserer Ansicht nach geht Meta nicht auf das grundlegende Problem ein, dass den Nutzern von Facebook und Instagram eine faire Wahlmöglichkeit geboten wird. Stattdessen argumentiert Meta, dass das EU-Recht eingehalten werde, während die Nutzer weiterhin zum verhaltensorientierten Anzeigensystem gedrängt werden." Die BEUC hat sich daher an die zuständigen EU-Behörden gewandt, und erklärt, dass Meta sich nicht innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt.


Die Anschuldigungen sind nicht neu. Auch die EU-Kommission hat eine Untersuchung gegen Meta eingeleitet, weil sie der Ansicht ist, dass das optionale Bezahlmodell des Tech-Konzerns nicht mit dem Digital Services Act korrespondiert ("Swiss IT Magazine" berichtete). Das Ergebnis der Untersuchung, die im März 2024 gestartet wurde, wird spätestens im März dieses Jahres erwartet. (dok)


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