Die Geschäftspraktiken des chinesischen Billig-Onlinehändlers Temu stossen bereits dem Schweizer Konsumentenschutz und auch Schweizer Händlern sauer auf. Jetzt reagiert auch die EU, und zwar mit konkreten Forderungen. Temu verstösst laut der EU-Kommission mehrfach gegen EU-Verbraucherrecht im Rahmen des DSA, so etwa durch Fake-Rabatte und gefälschte Bewertungen, durch Gewinnspiele ohne Informationen zu den Bedingungen, durch fehlende Kontaktangaben – sowie durch irreführende Angaben zu Rechtsansprüchen der Konsumenten.
Temu muss nun innert eines Monats auf die Ergebnisse der Ende Oktober durch die EU-Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation) lancierten Untersuchung antworten und verbindlich erklären, wie es die Missstände zu beheben gedenkt. Falls dies nicht geschieht, können die zuständigen Behörden der EU-Länder Zwangsmassnahmen ergreifen, darunter die Aussprache von Bussen in Relation zum im jeweilgen Land erzielten Umsatz von
Temu.
Temu gibt sich in einem ersten Statement zu den Vorwürfen einsichtig: "Temu nimmt die von der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden geäusserten Bedenken zur Kenntnis und bekräftigt sein Engagement, eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, um alle Probleme zu lösen und die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten." Ausserdem merkt das Unternehmen im unschuldigen Ton an, es sei ja immer noch eine sehr junge Plattform, erst seit zwei Jahren in der EU aktiv, und sei noch am Lernen, was die lokalen Anforderungen betreffe.
(ubi)