EU setzt sich für Reparierbarkeit von Elektrogeräten ein
Quelle: Apple

EU setzt sich für Reparierbarkeit von Elektrogeräten ein

Die EU macht einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten: Die Hersteller sollen fortan verpflichtet werden, die Reparierbarkeit ihrer Geräte zu ermöglichen und zu unterstützen.
26. Oktober 2023

     

Die EU sorgt regelmässig mit Vorstössen dafür, dass sich Tech-Riesen und Hersteller in Europa gewissen Regeln beugen müssen – teilweise profitiert hierbei auch der Schweizer Markt. So setzt sich die EU etwa zum Thema Reparaturen und Reparierfähigkeit von Elektrotechnik ein. So hat etwa der Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) im EU-Parlament jüngst mit grosser Mehrheit (38 zu 2 Stimmen) den Parlamentsentwurf für das "Recht auf Reparatur" angenommen, wie "Heise" berichtet.

Das Wegwerfen von eigentlich reparierbaren Geräten koste die Konsumenten jährlich rund 12 Milliarden Euro, weiter würden damit Unmengen von Abfall anfallen, CO2 ausgestossen und Ressourcen verschleudert.


Der im März verfasste Entwurf beinhaltet etwa, dass Hersteller Reparaturen anbieten müssen, wenn sich diese noch lohnen, und dass die Gewährleistungsfrist für reparierte Produkte um ein Jahr verlängert werden soll. Neu sollen sich Konsumenten aber auch direkt an die Hersteller wenden können und diese verpflichtet werden, unter gewissen Umständen defekte Geräte zu reparieren.
Wie der Vorschlag in der Praxis umgesetzt wird, muss sich erst noch zeigen. Jüngst wurde in einer ähnlichen Richtung jedoch bereits ein Erfolg verbucht: So hat sich etwa Apple dem Zwang der EU gebeugt, alle kleinen Elektrogeräte via USB-C laden zu können. Das neue iPhone 15 hat nun statt einem Lightning-Stecker einen USB-C-Port – und das trotz lautstarkem Protest des Herstellers. Weitere Vorstösse der EU, wie etwa das Verbot fest verklebter Akkus oder ein Label für Reparierbarkeit, sind ebenfalls in der Pipeline. (win)


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