Nachdem die Wettbewerbskommission (Weko) im Dezember 2015
bereits einem Joint Venture zwischen SRG, Swisscom und
Ringier zugestimmt hat, hat dies nun auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) getan. Der Grund: Das geplante gemeinsame Werbevermarktungsunternehmen stelle derzeit keine erhebliche Beschränkung konkurrenzierender Medienunternehmen dar,
heisst es in einer Mitteilung.Eine Einschränkung gibt es allerdings: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat festgehalten, dass es der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nicht gestattet ist, zielgruppenspezifische Werbung auszustrahlen. Dies so lange, bis dafür spezifische rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen sind. In der Mitteilung des Bakom heisst es aber auch: Das neue Unternehmen stehe in einem sich rasch verändernden Medienumfeld, in dem ausländische Suchmaschinen und Plattformen (Google & Co. lassen grüssen) einen immer grösseren Teil der Werbeeinnahmen für sich beanspruchen.
Ringier, SRG und Swisscom hatten im vergangenen Sommer bekannt gegeben, dass sie sich in puncto Werbung mit einem Joint Venture zusammenschliessen wollen (Swiss IT Magazine
berichtete).
(aks)