Der Branchenverband Swiss Internet Industry Association (Simsa) hat in einer Umfrage diejenigen Inhalte ausfindig gemacht, welche für Schweizer Hosting-Unternehmen besonders delikat sind. Demnach werden die Hoster am häufigsten (60%) damit beauftragt, Inhalte zu löschen, da diese gegen das Urheberrecht verstossen. Von diesen Abmahnungen stammen der Erhebung zufolge mehr als die Hälfte von Rechteinhabern und deren Anwälten aus den USA. Dahinter folgen Rechteinhaber aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland. Strafrechtliche Delikte seien dabei eines der kleineren Übel, denn in 15 Prozent der Fälle handle es sich um Problemstellungen betreffend das Markenrecht.
Werden die Hosting-Anbieter mit solchen Abmahnungen konfrontiert, orientieren sie sich zumeist am Code of Conduct, der "die Rollen der an der Internetkommunikation beteiligten Parteien erklärt und Handlungsanweisungen für Betroffene enthält". Dementsprechend werden die Löschaufforderungen an die Kunden weitergeleitet. Lediglich in 10 Prozent der Fälle übernehmen die Hosting-Unternehmen die Entfernung der beanstandeten Inhalte selbst, jedoch zeigen sich die Kunden in 60 Prozent der Fälle bereit, die Inhalte freiwillig zu blockieren. Zur Herausgabe von Kundendaten oder Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden komme es den Umfrageteilnehmern zufolge in 10 Prozent der Fälle.
(af)