Die Schweizer Hosting-Anbieter
Hostpoint,
Green,
Webland, Nine,
Metanet,
Swisscom und
Cyon haben unter Federführung des Branchenverbandes Simsa einen sogenannten Code of Conduct unterzeichnet, der Hostern im Zusammenhang mit der Verfolgung rechtswidriger Inhalte den Umgang mit Forderungen von Betroffenen regeln und ihre Rolle klar definieren soll. Laut Simsa-Präsident Andrej Vckovski haben die Arbeiten daran rund drei Jahre gedauert. Der Code of Conduct gilt rückwirkend ab dem 1. Februar 2013.
"Klare Regeln für den Umgang mit Ansprüchen Dritter sind für uns wichtig. Wir wollen keine kriminellen Handlungen unterstützen, aber wir können uns auch nicht zu Organen der Strafverfolgung machen lassen", erklärt Claudius Röllin, Mitgründer von
Hostpoint, weshalb der Code of Conduct überhaupt notwendig wurde.
Inhaltlich heisst es im Code of Conduct, dass Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Betreiber der Website geltend gemacht werden sollten, sofern dessen Adresse auffindbar ist. Erst wenn sich der Betreiber der Website nicht eruieren oder dieser nicht auf Anfragen reagiere, sollen Betroffene ihre Beanstandung dem Hosting-Provider der Website zukommen lassen. In diesem Fall übermittelt der Provider angeblich die Beschwerde gemäss den Regeln des Code of Conduct dem betroffenen Kunden und hält diesen dazu an, die erhobenen Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte zu entfernen. In eindeutigen Fällen soll der Hosting-Provider vorübergehend auch den Zugang zur betroffenen Website seiner Kunden sperren können.
(mv)