Nicht jeder darf sich über Handy-Antennen beschweren

Das Bundesgericht arbeitet an einem System, das festlegen soll, wer sich gegen Mobilfunkanlagen wehren darf.
15. März 2002

     

Es wird künftig offenbar keine juristische, sondern schlicht eine mathematische Frage sein, ob sich Anwohner gegen eine Mobilfunkantenne beschweren dürfen oder nicht. Das Bundesgericht hat sich vorgenommen, eine Formel zu erarbeiten, die den künftigen Kreis der Berechtigten bestimmen soll. Ob man sich gegen eine Mobilfunkantenne beschweren darf, hängt davon ab, wie stark man von der Abstrahlung der Anlage betroffen ist. Mittels einer Formel wird künftig der Radius um die Anlage ermittelt, ausserhalb dessen die Strahlung auf jeden Fall weniger als 10 Prozent des Anlagegrenzwertes betrage. Nur Personen innerhalb des Kreises sind dann noch beschwerdeberechtigt. Von dieser Methode erhoffen sich die Richter, künftig auf die komplexe Berechnungen im Einzelfall verzichten zu können. (mw)


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