Bedingte Entbündelung

Die Fernmeldekommission des Nationalrats will die Entbündelung der letzten Meile an Bedingungen knüpfen. Swisscom-Konkurrenten sollen nur Zugang erhalten, wenn sie auch investieren.
14. Mai 2004

     

Die Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF) hat gestern beschlossen, die Entbündelung der "letzten Meile" gesetzlich an Bedingungen zu knüpfen. Swisscom-Konkurrenten sollen nur Zugang zu den Hausanschlüssen zu staatlich fixierten Preisen erhalten, wenn sie auch in moderne Technologien investierten. Man wolle keine Trittbrettfahrer, die das Swisscom-Netz ausbeuten, ohne selber zu investieren, sagte KVG-Präsident Otto Lauber (SVP).



Das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) soll nun die Bedingungen festlegen, unter denen Swisscom-Konkurrenten Zugang zu den Kupferkabeln zwischen Telefonzentralen und Haushalten erhalten sollen. Der Nationalrat wird dann voraussichtlich in der Herbstsession über das neue Fernmeldegesetz entscheiden. Die KVG hatte sich ursprünglich der Argumentation der Swisscom angeschlossen und gegen die Entbündelung entschieden. Das Plenum des Nationalrats stiess diesen Entscheid dann aber um.



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