Die letzte Meile fällt
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2007/05
Das revidierte Fernmeldegesetz, mit dem nun auch das Monopol auf der letzten Meile fallen soll, tritt per 1. April in Kraft. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation bekannt gegeben. Somit können die alternativen Fernmeldedienstanbieter ab diesem Datum auch den Festnetzanschluss unter eigenem Namen anbieten und selber verrechnen. Zudem wird es möglich, eigene Access-Services zu lancieren, was zu mehr Vielfalt und damit wohl auch zu mehr Wettbewerb führen dürfte. So haben etliche Anbieter bereits Ende 2006 verkündet, ADSL2+ einführen zu wollen, was von Swisscom nicht verwendet wird.
Die genauen Modalitäten der Entbündelung, insbesondere die Preisgestaltung, sind eine Sache von Swisscom und ihrer Konkurrenz. Erst wenn diese sich nicht einigen können, kann die Kommunikationskommission ComCom angerufen und ein Preisfestsetzungsverfahren eingeleitet werden.
Während Sunrise und Tele2 mit eigenen Angeboten per Ende Jahr rechnen, stehen Anbieter wie VTX bereits in den Startlöchern.
Neben der Entbündelung der letzten Meile bringt das revidierte Fernmeldegesetz ein Verbot von Spam. So riskiert Busse oder Freiheitsstrafe, wer ohne Einwilligung des Empfängers Massenmails verschickt. Erhält man trotzdem regelmässig Spam, darf man vom Provider Auskunft über die Identität des Spammers verlangen. Gegen Spam aus dem Ausland dürfte dies aber nicht helfen, da nur ein kleiner Bruchteil der Spammer für die Schweizer Justiz greifbar sein dürften.
Weiter wurde der Konsumentenschutz bei Mehrwertdiensten ausgebaut. So darf ein Telefonananschluss nicht mehr gesperrt werden, wenn die Rechnung eines Mehrwertdienstes umstritten ist. Auch wurde eine Preisobergrenze für Gebühren festgelegt.