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E-Health einheitlich bis 2015

Die nationale E-Health-Strategie sieht bis 2015 die Einführung von elektronischen Patientendossiers und eines zentralen Online-Portals vor.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2007/13

     

Der Bundesrat hat die E-Health-Strategie für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Hauptziel der neuen Strategie ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Dieses soll den behandelnden Ärzten von überall aus Zugriff auf die relevanten Daten der Krankengeschichte bieten, nachdem die verstreuten Informationen bislang meistens nur bei Überweisungen von Ärzten und Spitälern mitgeliefert wurden. So standen etwa bei Notfällen oft nur wenige oder gar keine Informationen zu einem Patienten zur Verfügung. Die Einführung des elektronischen Dossiers soll schrittweise erfolgen, der erste Schritt ist 2009 die Einführung der Versichertenkarte.



Den Bedenken der Datenschützer will der Bundesrat damit entgegenkommen, dass das System den Patienten erlauben muss, entscheiden zu können, ob und auf welche Daten ein Zugriff erlaubt wird. Zudem müssten bei den Patientendossiers die Datensicherheit, der Datenschutz und Datenhoheit sichergestellt sowie die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.
Nebst dem elektronischen Patientendossier will der Bundesrat im Rahmen seiner E-Health-Strategie die Nutzung des Internets forcieren. Bestehende Online-Angebote zur Förderung der individuellen Gesundheitskompetenz von Bund, Kantonen und Gemeinden sollen gebündelt und in Form eines gemeinsamen Portals den Bürgern zugänglich gemacht werden. Später soll das Gesundheitsportal auch für private Anbieter geöffnet werden.


Gegen Daten auf Karte

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat sich im Rahmen seines 14. Tätigkeitsberichts gegen die Speicherung von Krankendaten auf der Versichertenkarte ausgesprochen. Begründet wird die ablehnende Haltung damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt über den Zweck der Datenspeicherung keine Klarheit herrscht. Zudem sei noch nicht gewährleistet, dass sich die Patienten über die Konsequenzen einer Einwilligung zur (freiwilligen) Speicherung der Daten bewusst sind.




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