Google hat die Richtlinien für die Löschung persönlicher Daten überarbeitet und die Möglichkeiten für Löschanträge erweitert, wie der Konzern via Blog-Beitrag
bekanntgibt.
Bis anhin konnte die Löschung persönlicher Informationen beantragt werden, wenn private Daten böswillig offengelegt wurden (Doxxing) oder es sich um Konto- oder Kreditkartenangaben handelt, die für Betrügereien missbraucht werden könnten. Mit den neuen Richtlinien wurden nun das Feld der Löschgründe deutlich erweitert. Neu lassen sich auch Löschanträge stellen, wenn persönliche Kontaktdaten wie Telefonnummern, Mailadressen oder physische Adressen in den Suchresultaten gelistet werden. Auch bei Informationen, die zu einem Identitätsdiebstahl führen könnten wie etwa offengelegte Zugangsdaten, kann nun eine Löschung beantragt werden.
Google betont im Blog-Beitrag, dass durch die Löschung aus dem Index die betreffenden Daten nach wie vor nicht aus dem Netz verschwunden sind und man sich allenfalls an den Site-Betreiber richten müsse, um dies zu erreichen.
(rd)