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Napster verliert vor dem Gericht

Die US-Richter zwingen die Tauschbörse, das Kopieren urheberrechtlich geschützter Musik-Dateien zu unterlassen.
13. Februar 2001

     

Gestern hat das Berufungsgericht in San Francisco im Fall Napster das Tauschen von urheberrechtlich geschützten Audio-Files verboten und bestätigt, dass damit Urheberrechte verletzt werden. Die Richter folgten hiermit dem Urteil, das bereits im vergangenen Oktober vom zuständigen Bezirksgericht in erster Instanz gefällt worden war. Das Berufungsgericht will aber Napster nicht zwingen, offline zu gehen. Vielmehr sollen die Betreiber das illegale Kopieren unterbinden. Wenn ein Musik-Label einen eigenen, urheberrechtlich geschützten Song entdeckt, kann Napster umgehend dazu angehalten werden den Austausch der entsprechenden Dateien zu stoppen. Die Napster-Verantwortlichen wollen gegen das Gerichtsurteil rekurieren. Die Betreiber sind aber noch in ein weiteres Verfahren verstrickt. Bei diesem noch laufenden Prozess wird untersucht, ob sich die Tauschbörse selbst auch für die erfolgten Urheberrechtsverletzungen verantworten muss.

Nun richten sich die Augen der Öffentlichkeit auf Bertelsmann. Der Verlagskonzern ist mit Napster eine Partnerschaft eingegangen. Allerdings mit der Bedingung, dass ein Business-Modell gefunden wird, das die Urheberrechte schützt. Kürzlich wurde bekannt gegeben, dass im Sommer ein kostenpflichtiges Napster-Abonnement eingeführt werde. Die anderen grossen Musikverlage konnten jedoch nicht für diesen Vorschlag gewonnen werden.


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