Ende letzter Woche hatte das Bundesgericht seinen Entscheid, warum die letzte Meile der
Swisscom noch nicht entbündelt werden soll, bekannt gegeben. Die höchste Schweizer Instanz führte aus, dass der Ausgang des Hauptverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen sei. Deshalb wäre die teilweise Entbündelung im Moment noch verfrüht, in Anbetracht dessen, dass die Swisscom in der Hauptverhandlung recht bekommen könnte.
Heute hat der Verband Inside Telecom (VIT), dem unter anderem Unbundling-Klägerin Diax angehört, zum Entscheid Stellung genommen und seiner Enttäuschung Ausdruck verliehen. Der VIT führt aus, dass das Gericht den Ex-Monopolkonzern schütze und dass es unverständlich sei, dass die Konsumenten nach wie vor auf ein breiteres Angebot an Breitbanddiensten warten müssten. Erfreut zeigt sich der VIT darüber, dass allein prozessuale Gründe ausschlaggebend für den Entscheid waren. Mit einem Hauptentscheid wird im späteren Sommer gerechnet. Der VIT rechnet sich gute Chancen aus, vor allem in Anbetracht dessen, dass die Wettbewerbskommission in einem Gutachten festgestellt hat, dass die Swisscom im Bereich des Anschlussnetzes eine marktbeherrschende Stellung besitzt.
(mw)