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Eigenhändige Unterschrift soll durch die digitale Signatur ersetzt Eigenhändige Unterschrift soll durch digitale Signatur ersetzt werden können.
5. Juni 2003
Am Mittwoch verabschiedete der Nationalrat eine Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass die eigenhändige Unterschrift durch die elektronische Signatur ersetzt werden kann. Bundesrätin Ruth Metzler begründete den Entscheid mit dem zunehmendem elektronischen Geschäftsverkehr. Bis anhin wurde vom Gesetz verlangt, dass Verträge eigenhändig Unterschrieben werden mussten. Metzler wies darauf hin, dass zunehmend Verträge auf dem elektronischen Weg abgeschlossen werden und dass deshalb das Gesetzt angepasst werden müsste. Jedoch betonte sie, dass niemand zur elektronischen Form der Unterschrift gezwungen werde. Bedenken gab es auch den Reihen der SP und der Grünen. Es wurde Verlangt, die Bestimmungen zur elektronischen Signatur in das Gesetz über elektronischen Geschäftsverkehr zu integrieren, welches in Bearbeitung ist. Auch wurden Sicherheitsbedenken laut. Deshalb wurde vom Nationalrat verlangt zu zuwarten, bis sich in Zukunft bessere technische Möglichkeiten bieten würden.