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Bundesrat beschliesst Frequenzfreigabe für Campus-Netze
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Bundesrat beschliesst Frequenzfreigabe für Campus-Netze

Anfang 2024 steht Unternehmen ein Frequenzbereich für den Betrieb lokaler Mobilfunknetze zur Verfügung. Das ermöglicht den Aufbau sogenannter Campus-Netze beispielsweise in der Fertigung oder an Universitäten.
30. November 2023

     

Der Bundesrat hat die Freigabe des Frequenzbereichs zwischen 3400 und 3500 MHz für lokale Mobilfunknetze auf Basis des 5G-Standards beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 soll dieser für die private Nutzung zur Verfügung stehen. Campus-Netze bieten Potenziale für Prozessoptimierung und Automatisierung. Sie ermöglichen eine möglichst sichere, stabile Kommunikation auf abgegrenzten Gebieten wie Firmen- und Industriegeländen, um IoT-Anwendungen wie unter anderem eine maschinengestützte Produktion umzusetzen. Aber auch Behörden, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen können auf entsprechend lokale Netze setzen.

"Durch die Freigabe der Frequenzen stärkt der Bundesrat die schweizerische Industrie und leistet einen Beitrag zur Förderung der Digitalisierung", heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom). Das Bundesamt erlässt den sogenannten Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) und unterbreitet Aktualisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung.


Die Ausgestaltung der regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen für Campus-Netze ist in der Schweiz noch im Gange und soll laut Bakom im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. (sta)


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