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Änderung der Arbeitszeiterfassung: Für Swico gibt es noch offene Fragen

Für den ICT-Wirtschaftsverband Swico ist der am Wochenende veröffentlichte Vorschlag zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend.
23. Februar 2015

     

Am Wochenende hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Anpassung der Verordnung des Arbeitsgesetzes vorgestellt, um eine aktuelle Blockade im Bereich der Arbeitszeiterfassung zu überwinden. Erstens soll bei Mitarbeitenden mit einem AHV-pflichtigen Lohn von über 120'000 Franken (inkl. Boni), welche über sehr grosse Arbeitszeitsouveränität verfügen, neu auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden können. Zudem muss der Verzicht im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmen-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen. Zweitens kann neu eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft erfolgen.

Das WBF will diese Verordnungsanpassung nach verkürzter Konsultation möglichst rasch, das heisst noch im dritten Quartal 2015, in Kraft setzen. Der ICT-Wirtschaftsverband Swico begrüsst den Vorschlag und bezeichnet ihn als Schritt in die richtige Richtung. "Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags laufend vergrössert hat. Dies auch, weil immer mehr Mitarbeitende zeitlich und örtlich flexibel arbeiten, was notabene die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert", heisst es in einer Medienmitteilung.


Noch nicht klar ist laut dem Swico jedoch, was diese Anpassung für die ICT-Wirtschaft bedeutet, denn in der ICT-Branche gelten keine Gesamtarbeitsverträge. Zudem stellt man sich die Fragen, wie das notwendige Ausmass der Zeitsouveränität definiert ist und welche Anforderungen an die Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft gestellt werden. "Wenn die erleichterte Arbeitszeiterfassung mit einfachen Mitteln betriebsintern geregelt werden kann, dann bringt die vorgeschlagene Lösung den ICT-Betrieben immerhin eine gewisse Entlastung", so das Fazit. Von einer wirklich unbürokratischen und arbeitnehmerfreundlichen Lösung sei man aber immer noch weit entfernt, meint der Swico. (mv)


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