Per 15. September 2021 läuft die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung 2 Arbeitsgesetz (ArGV 2) ab. Für den Geschmack der Schweizer ICT-Verbände
Swico und
Digitalswitzerland nimmt die Verordnung klar zu wenig Rücksicht auf flexible Arbeitsformen, wie sie in der ICT-Branche gang und gäbe sind und auch in andern Wirtschaftszweigen zunehmend populär werden. So hält Swico fest, das Ziel der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung sei mit der vorgeschlagenen ArGV 2 verfehlt – und dies sei umso stossender, als dass kürzlich viel weitergehende Bestimmungen für Bundesangestellte beschlossen wurden.
Digitalswitzerland spricht von einer inakzeptablen Scheinlösung und moniert, flexibles Arbeiten für die ICT-Branche werde auch mit der neuen Verordnung weiterhin verhindert. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf verpasse das Ziel vollständig. Einen Beitrag zum flexibleren Arbeiten sieht die Organisation überhaupt nicht, und die ICT-Branche sei als einer der dynamischsten Wirtschaftszweige und Treiberin der Wirtschaft aus der Vorlage gestrichen worden.
Digitalswitzerland fordert demnach drei zentrale Anpassungen, nämlich den Einbezug der Informatik- und Telekommunikationsbranche, die selbstbestimmte Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitnehmende analog dem Pikettdienst und die selbstbestimmte Festlegung von Wochenarbeitszeit durch die Arbeitnehmenden. Ansonsten sei die Vorlage abzulehnen.
Für mehr Selbstbestimmung votiert auch
Swico. Der Verband wünscht familienfreundlichere und selbstbestimmtere Strukturen. So soll es zum Beispiel möglich sein, dass ein Vater drei Mal in der Woche seine Kinder nachmittags in der Kita abholt, danach Zeit mit der Familie verbringt, seine restlichen E-Mails bis 23 Uhr erledigt und am nächsten Morgen um halb acht eine Videokonferenz mitmacht. Mit diesen Aktivitäten würde er gegen die aktuelle Ruhezeitregelung verstossen.
Zu den Swico-Forderungen gehören etwa die Möglichkeit, dass Arbeitnehmende ihre ausserbetriebliche Arbeitszeit frei auf die sieben Tage der Woche verteilen können und die Anrechnung der zwischenzeitlich mit der Familie verbrachten Zeit als Ruhezeit. Wie
Digitalswitzerland zeigt sich auch Swico darüber empört, dass das Bundespersonal seit Sommer 2021 in den Genuss vergleichbarer Freiheiten kommt. Und der Verband droht: Wenn die Verordnungslösung nicht verbessert werde, nehme man den Weg über eine Gesetzesrevision wieder auf. "Wir sind überzeugt, dass selbstbestimmtes Arbeiten in der Bevölkerung ein echtes Bedürfnis ist. Arbeitnehmende und Arbeitgebende erwarten zu Recht, dass sich das Recht den heutigen Realitäten anpasst und dass ihnen attraktive Abeitszeitmodelle zur Verfügung stehen, die zur Verbesserung von Privat- und Berufsleben beitragen", heisst es in der Mitteilung.
(ubi)