Registrar Alliance fürchtet zu starke Regulierung der Domain-Endung .ch

Am 13. Februar veröffentlichte das Bakom den Entwurf über die neue Verordnung für Internet-Domains. Die Registrar Alliance begrüsst zwar die darin festgehaltenen Ansätze, kritisiert jedoch, dass diese nicht konsequent durchgesetzt werden.
20. Februar 2014

     

Nachdem das Bakom am 13. Februar den Entwurf über die neue Verordnung für Internet-Domains veröffentlicht hat, meldet sich nun die Registrar Alliance zu Wort. Sie stellt sich die Frage, wie weit der Staat die Verwaltung und Zuteilung der Domain-Endung .ch regulieren sollte. Sie vertritt die Ansicht, dass es in einem agilen Markt wichtig sei, Anpassungen an die Bedürfnisse ohne Einbusse der Betriebssicherheit vornehmen zu können.


Der Entwurf sieht eine klare Trennung zwischen der Funktion der Registry – also die Kompetenz, Domain-Namen an Registrare zu vergeben – und der Registrar-Tätigkeit von Switch vor. Dies begrüsst die Registrar Alliance zwar, bemängelt jedoch, dass Switch noch immer die Möglichkeit besitzt, eine Beteiligung an einem Registrar zu halten, wodurch Vorteile für diesen Registrar entstehen könnten. Gleiches gilt für das Bakom selbst, das sich in dem Entwurf die Kompetenz einräumt, als Registrar zu agieren, um den Wettbewerb zu beeinflussen. "Die Schaffung von klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen ist sinnvoll. Jedoch sollte vermieden werden, dass Bakom und die Registrare einerseits Partner und gleichzeitig Mitbewerber sind. Diese paradoxe und unbefriedigende Situation bestand bereits in den letzten zehn Jahren", untermauert Matthias Hertzog, Co-Präsident der Registrar Alliance, diese Haltung.
Weiter zeigt sich die Registrar Alliance enttäuscht darüber, dass das Bakom eine Verlängerungsfrist für den Vertrag mit Switch bis 2018 gewährt hat, um sich die Möglichkeit einer geordneten Ausschreibung zu eröffnen. Der Ansicht der Registrar Alliance müsste diese Frist verkürzt werden.

Daneben sieht der Entwurf für die neue Verordnung für Internet-Domains vor, dass Inhaber neu Verweigerungen von Zuteilungen von Domain-Namen oder Widerrufe derselben innerhalb von 30 Tagen beim Bakom anfechten können. Bislang war es üblich, dass der zivilrechtliche Weg eingeschlagen werden musste, was sich der Registrar Alliance zufolge bisher auch bewährt habe.


Und als letzter Punkt verlangt das Bakom in seinem Entwurf, dass ausländische Domain-Inhaber künftig eine Zustelladresse in der Schweiz vorweisen können.
(af)


Weitere Artikel zum Thema

Swisscom muss Internet schneller machen, Konsumentenschutz soll gestärkt werden

14. Februar 2014 - Das Bakom will mehrere neue Vorschriften mittels Verordnungsänderungen festlegen. Dabei geht es um den Schutz der Kunden vor versteckten Gebühren bei Mehrwertnummern, eine schnellere Grundversorgung durch Swisscom und um Schweizer Internet-Domains.

Registrar Alliance fordert Switch heraus

15. Januar 2014 - Switch erhält Konkurrenz. Die von Hostpoint, Infomaniak Network, MHS Internet, Metanet, Webland und Goeast gegründete Registrar Alliance will sich um das Registry für .ch-Domains ab April 2015 bewerben.

857 Millionen Franken Umsatz mit Roaming

16. Oktober 2013 - Gemäss dem Bakom haben die Schweizer Mobilfunkanbieter im letzten Jahr 857 Millionen Franken Umsatz mit Roaming gemacht. Vor allem der Datenverkehr im Ausland hat zugenommen.

Switch erhält "Best of Swiss Web"-Ehrenpreis

19. März 2013 - Beim diesjährigen "Best of Swiss Web"-Award wird der Ehrenpreis erstmals nicht an eine Person sondern an eine Organisation verliehen.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER