Vergangene Woche gelang der Kantonspolizei Zürich nach einer aufwendigen und längeren Untersuchung ein Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle. Dabei konnten niederländischen Behörden zwei Personen verhaften und verschiedene Datenträger sicherstellen. Gegen die verhafteten Personen lief ein internationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich. Wie immer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Hintergrund der Ermittlungen war, das seit Frühling 2019 im Kanton Zürich mehrere Menschen Opfer von Real-Time-Phishing wurden, wobei ein plausibel erscheinender Link mittels Spam-Mails verteilt wurde, der beim Anklicken eine Weiterleitung auf eine komplett gefälschte Einstiegsseite eines Online-Banking-Portals von mehreren schweizerischen Banken auslöste. Die Täter verschafften sich so Zugang zu den Bankkontozugangsdaten der Geschädigten und konnten so auf Kontoguthaben von insgesamt rund 500'000 Franken zugreifen.
Der Erfolg dieser international koordinierten Aktion gegen Cyberkriminelle basierte einerseits auf der engen Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft (Kompetenzzentrum Cybercrime), andererseits aber auch auf der Unterstützung durch die niederländischen Behörden und der Mithilfe von Online-Banking-Spezialisten von verschiedenen Schweizer Banken.
(abr)