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BÜPF: Ständerat will Vorratsdatenspeicherung nun doch nicht verlängern
Quelle: admin.ch

BÜPF: Ständerat will Vorratsdatenspeicherung nun doch nicht verlängern

Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, die Vorratsdatenspeicherung im revidierten BÜPF bei sechs Monaten zu belassen. Die SP will derweil das vom "Bündnis gegen den Schnüffelstaat" lancierte Referendum gegen das neue NDG unterstützen.
8. Dezember 2015

     

Vor einigen Tagen war davon die Rede, dass der Ständerat die Vorratsdatenspeicherung im revidierten Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wie gehabt auf sechs Monate beschränken möchte (Swiss IT Magazine berichtete). Am Montag hat er nun auf Antrag seiner Rechtskommission tatsächlich und oppositionslos beschlossen sowohl beim Postverkehr als auch bei den Telefonranddaten bei sechs statt zwölf Monaten zu bleiben.

Mit diesem Entscheid möchte der Ständerat offensichtlich die Vorlage nicht gefährden und ein drohendes Referendum verhindern. Auch für den Bundesrat und Justizministerin Simonetta Sommaruga soll gemäss einem Bericht der Nachrichtenagentur "SDA" Priorität haben, dass es mit der Vorlage voran gehe. Mit dem Beschluss gegen eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer soll man sich derweil einverstanden gezeigt haben.


Neben dem BÜPF wird in der Schweizer Politik derzeit auch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) heiss diskutiert. Ende September hat das "Bündnis gegen den Schnüffelstaat" das Referendum beschlossen. Nun haben am vergangenen Wochenende die Delegierten der SP Schweiz mit 106 zu 62 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, dieses Referendum ebenfalls zu unterstützen. (mv)


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