Der Oberste Gerichtshof der USA muss nun entscheiden, ob amerikanische Justizbehörden auch auf E-Mails zugreifen können, die
Microsoft auf Servern in anderen Ländern gespeichert hat, berichtet "
The Verge". Bisher war das nicht direkt möglich, sondern nur über Vereinbarungen mit den Ländern, in denen die Rechenzentren stehen.
Der Rechtsstreit "US vs. Microsoft" begann mit der Forderung von US-Behörden, Zugriff auf eine E-Mail eines ausländischen Staatsbürgers zu erhalten, die Microsoft in einem Rechenzentrum in Irland abgelegt hatte.
Microsoft verweigerte sich dem Durchsuchungsbefehl, der auf dem Stored Communications Act von 1986 basierte, und vertrat die Position, er könne nicht auf Datenzentren ausserhalb der USA angewendet werden. 2016 wurde diese Position gerichtlich bestätigt, aber angefochten. "Die derzeitigen Gesetze sind für das Zeitalter der Floppy Disc geschrieben worden, nicht für die Welt der Cloud", so das Unternehmen in einer Stellungnahme.
Die nun anstehende Entscheidung des Obersten Gerichtshof, erst für das nächste Jahr erwartet, hat weitgehende Implikationen: Sie definiert den Geltungsbereich des Stored Communications Acts im Cloud-Zeitalter und hätte auch Folgen für andere amerikanische Kommunikationsanbieter mit Datenzentren ausserhalb der USA.
(aa)