Apple darf laut
"SDA" keine Angebote in Deutschland verkaufen, bei denen Musik und Videos sowie zusätzliche Informationen zusammen aus Internet über iPads, iPhones und Mac-Rechner abgerufen werden. Dies, da
Apple damit gegen ein Urteil des Landesgerichts Düsseldorf verstösst, wonach Apple mit seiner Software für Musik- und Video-Streaming-Dienste wie iTunes, Quicktime oder Apple TV die Patentrechte des Schweizer Unternehmens Kudelski verletzt. Zuwiderhandlungen könnten jeweils mit einem Bussgeld von 250'000 Euro geahndet werden. Apple war bezüglich des Urteils bislang zu keiner Stellungnahme bereit.
(af)