Der interimistische Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Jean Philippe Walter, übt Kritik am Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Sachverhaltsabklärungen zum Swiss Pass (siehe Bild) und den damit zusammenhängenden Datenbearbeitungen Ende des letzten Jahres hätten ergeben, dass jeweils bei jeder Kontrolle die Uhrzeit, die Zug-/Kursnummer sowie die Ausweisnummer des Swiss Pass in der Kontrolldatenbank der beiden Unternehmen eingetragen und dort während 90 Tagen hinterlegt werden.
Die Daten werden zwar weder zu Marketingzwecken verwendet noch an Dritte weitergegeben, die Datenbearbeitungen im Rahmen der Fahrscheinkontrollen seien Walter zufolge aber weder verhältnismässig noch basieren sie auf einer fundierten gesetzlichen Grundlage. Der EDÖB fordert daher die Löschung sämtlicher bereits erfassten Daten sowie die Einstellung der Kontrolldatenbank. Zudem rät er den beiden Parteien auch dazu, die Kunden in den AGB detailliert über die Verwendung ihre Daten zu Marketingzwecken sowie deren Recht auf Widerspruch zu informieren.
Der VöV und die
SBB gaben an, die Daten zu verwenden, um Missbräuchen vorzubeugen. Walter hält diese Argumentation aber nicht für stichaltig genug. Der VöV sowie die SBB haben noch bis Ende Februar Zeit, auf die Empfehlung zu reagieren.
(af)