Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat letzte Woche die Detailberatung der Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) fortgesetzt. Die Kommission hat sich dabei gemäss Medienmitteilung einstimmig für erhöhte Anforderungen an die Programme zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs ausgesprochen.
Im Rahmen des neuen BÜPF sollen nur besondere Informatikprogramme eingesetzt werden dürfen, welche die Überwachung lückenlos und unveränderbar protokollieren, heisst es. Konkret soll die Ausleitung aus dem überwachten Datenverarbeitungssystem bis zur zuständigen Strafverfolgungsbehörde gesichert erfolgen. Zudem soll die sogenannte Govware (Staatstrojaner) von einer zentralen Stelle des Bundes beschafft werden, wobei dieser Entscheid erst durch Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zustande kam.
Derweil hat die Kommission auch mehrere Anträge abgelehnt, darunter unter anderem den ausschliesslichen Einsatz von Govware, die in der Schweiz entwickelt wurde, sowie ein Verbot von sogenannten IMSI-Catchern.
(mv)