Im Dezember 2012 wurde der Bundesrat aufgefordert, zu prüfen, ob Software-Eigenentwicklungen als Open-Source-Lösungen freigegeben werden könnten, damit alle Interessierten von den durch Steuergelder finanzierten Software-Lösungen profitieren könnten. Der Bundesrat hat darauf ein
juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das nun vorgelegt wurde.
Im Expertenbericht kommen die Juristen zum Schluss, dass von einer kostenlosen Weitergabe der vom Bund in Auftrag gegebenen Software-Lösungen abzuraten sei. Zwar könne Software ohne gesetzliche Grundlage "innerhalb der Bundesverwaltung frei ausgetauscht werden", auch sei eine Weitergabe an Kantone zulässig, "soweit mit der Zusammenarbeit öffentliche Interessen verfolgt werden".
Wolle man hingegen eine Lösung einem breiteren Nutzerkreis zur Verfügung stellen, müsse "das betreffende Programm ebenfalls den einschlägigen OSS-Bedingungen" unterstellt werden. Eine Abgabe staatlicher Software an Drittpersonen, insbesondere an Private, habe allerdings zu kostendeckenden Preisen zu erfolgen, um die Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten. Dies sei aber mit Open Source Software "nur schwer vereinbar, da Unentgeltlichkeit die Regel bildet". Und weiter: Kostenlose staatliche Software-Angebote im freien Markt verletzen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität, indem diese "nicht nur zu einer Konkurrenzierung von Privaten, sondern zu einer Wettbewerbsverzerrungen führen".
(rd)