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UPC Cablecom bäumt sich gegen Bundesverwaltung auf
Quelle: Parlament.ch

UPC Cablecom bäumt sich gegen Bundesverwaltung auf

Die Bundesverwaltung will UPC Cablecom die Aufträge in den Bereichen Datentransport und Netzwerkanschlüsse entziehen, weil das Unternehmen nicht schweizerisch beherrscht sei. UPC Cablecom hat daher seine Anwälte eingeschalten und richtet sich in einer E-Mail direkt an seine Geschäftskunden.
23. Oktober 2014

     

Vor kurzem wurde durch die "Berner Zeitung" bekannt, dass die Bundesverwaltung UPC Cablecom die Erlaubnis für Aufträge in den Bereichen Datentransport und Netzwerkanschlüsse entziehen will. Dabei beruft sich die Bundesverwaltung angeblich auf einen Bundesratsentscheid vom 29. Januar, welcher als Folge des NSA-Skandals gefällt wurde. Der Entscheid besagt, dass aus Gründen der Staatssicherheit Betriebsleistungen für besonders kritische und zentrale Infrastrukturen des Bundes wo möglich nur von Schweizer Unternehmen bezogen werden sollen. UPC Cablecom habe sich folglich für die Aufgaben disqualifiziert, da der Netzwerkbetreiber eine Tochtergesellschaft des britischen Liberty-Global-Konzerns und damit nicht schweizerisch beherrscht sei.


Für UPC Cablecom würde dieser Entscheid bedeuten, dass man künftig Millionenaufträge kampflos Swisscom überlassen müsste. Aus diesem Grund hat das Unternehmen bereits seine Anwälte eingeschalten, welche bemängeln, dass sich dieser Entscheid gegen die Regeln des WTO-Abkommens richtet und deshalb rechtlich zweifelhaft sei. Das Bundesverwaltungsgericht prüft die Angelegenheit derzeit. Es werde sogar geklärt, ob bereits der Bundesratsentscheid rechtlich anfechtbar sei.
Um auch seine Geschäftskunden über den Vorfall zu informieren, richtet sich UPC Cablecom in einer E-Mail direkt an diese. In dieser Nachricht schreibt das Unternehmen gemäss "Netzwoche", dass dieser Entscheid auf Basis falscher Mutmassungen gegenüber UPC Cablecom gefällt wurde. Als Unternehmen mit Sitz in Zürich unterstehe man zu 100 Prozent dem Schweizer Recht und UPC Cablecom halte sich ausnahmslos an sämtliche rechtlichen Anforderungen der von den Behörden nachgefragten Dienstleistungen, heisst es weiter. (af)


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