Im Kanton Bern werden Open-Source-Strategien bei Softwareprojekten künftig eine zentrale Rolle spielen. Der Grossrat des Kantons Bern hat der Motion 213.0783 "Synergien beim Software-Einsatz im Kanton Bern nutzen" mit 130 zu 0 Stimmen zugestimmt. Der Regierungsrat hatte bereits vorgängig seine Unterstützung für die Anliegen bekannt gegeben.
Die Motion wurde im vergangenen Juni von Marc Jost (EVP), Giovanna Battagliero (SP), Vania Kohli (BDP), Hasim Sancar (Grüne) sowie Tanja Sollberger (GLP) eingereicht und beinhaltet im Wortlaut folgende Punkte:
1. Das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) und
Bedag Informatik (im Besitz des Kantons Bern) sollen im Informatikbereich vermehrt mit anderen Behörden im Rahmen von Open-Source-Projekten zusammenarbeiten.
2. Eigene Entwicklungen, bei denen der Kanton Bern das Urheberrecht besitzt, sollen wo sinnvoll als Open-Source-Software freigegeben werden, damit andere Behörden die Software einsetzen und die Weiterentwicklungskosten geteilt werden können.
3. Bei jedem neuen Informatikprojekt haben die Verantwortlichen aufzuzeigen, welche Open-Source-Alternativen bei der Beschaffung geprüft wurden. Wenn keine eingeplant ist, muss dies begründet werden.
4. Bei jeder neuen oder zu überarbeitenden Fachanwendung ist entweder eine Freigabe unter einer Open-Source-Lizenz vorzusehen oder es ist aufzuzeigen, warum diese nicht als Open-Source freigegeben wird.
5. Bei sogenannten "Closed Communities" (Software-Weiterentwicklung wird intern zwischen Verwaltungen mittels Verträgen geteilt, z. B. bei Registerlösung Geres von Bedag) sollen die zuständigen Behörden aufzeigen, ob sich der juristische und administrative Aufwand gegenüber einer Freigabe unter einer Open-Source-Lizenz tatsächlich lohnt.
6. Der Kanton Bern soll sich aktiv in bestehende und neue Open-Source-Entwicklungen von Fachapplikationen und den entsprechenden Gremien (Vereinen) einbringen, um einen höchstmöglichen Nutzen aus den vorhandenen Ressourcen zu erzielen.
Die Motion wird nun mit Ausnahme von Punkt 3 an den Regierungsrat zur Umsetzung überwiesen. Punkt 3 wurde als bereits erfüllt anerkannt.
(rd)