Grosser Erfolg für den Multimedia-Jugendsender
Joiz,
Gewinner des letztjährigen Swiss ICT Award: Das Bundesgericht hat entschieden, dass
UPC Cablecom Joiz über sein analoges TV-Netz ausstrahlen muss.
Das Bakom hatte bereits 2010 entschieden, dass UPC Cablecom den Schweizer Sender via analoges Netz verbreiten muss, da Joiz eine kulturelle Bedeutung habe. Der Carrier hatte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt mit der Begründung, die Kapazitäten des Netzes seien beschränkt. Diese Beschwerde wurde nun abgelehnt. Das Urteil könnte zur Folge haben, dass weitere Sender den sogenannten Must-Carry-Status einfordern und sich ihre Ausstrahlung via analoges Netz erzwingen könnten.
(mw)