Das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) hat die Verträge zu den Glasfaser-Kooperationen zwischen
Swisscom und den Elektrizitätswerken der Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich analysiert. Dabei ist man zum Schluss gekommen, dass die Verträge "harte Kartellabreden, die nicht im Voraus sanktionsbefreit werden können", beinhalten. Konkret bedeutet dies: Verboten werden die Kooperationen nicht, die Unternehmen würden aber Sanktionen riskieren, falls die Umsetzung ihrer Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen, so die Weko in einer Mitteilung.
Die Kooperationspartner – Swisscom und die verschiedenen EWs – haben die kritischen Vertragsbestimmungen von der Weko vorab prüfen lassen, weil sie sich dadurch eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für die gesamte Vertragslaufzeit von rund 40 Jahren erhofft haben. Daraus ist nun nichts geworden. Zwar hätten die Kooperationspartner für die Glasfasererschliessung ein Mehrfasermodell gewählt, das an sich den Wettbewerb auf den Glasfasernetzen ermöglichen soll. Jedoch habe die Analyse zu Tage gebracht, dass die unterbreiteten Klauseln Abreden über Mengen und Preise darstellen, die den angestrebten Wettbewerb stark beeinträchtigen können.
"Eine der Klauseln führt dazu, dass sich andere Fernmeldedienstanbieter für bestimmte Angebote einem Monopol der Elektrizitätswerke gegenübersehen. Gleichzeitig kann
Swisscom verhindern, dass die Preise für diese Angebote ein bestimmtes Niveau unterschreiten", so die Weko. Und weiter: "Das Sekretariat hat die Parteien mit einem detaillierten Schlussbericht über seine kartellrechtlichen Bedenken unterrichtet: eine Befreiung vom Sanktionsrisiko lässt das Kartellgesetz in diesem Falle nicht zu." Ausserdem bedaure das Sekretariat, dass Swisscom und die EWs trotz intensiver Gespräche keine Möglichkeit gesehen haben, die wettbewerbsrechtlich heiklen Klauseln abzuändern.
Wettbewerbsrechtliche Probleme scheinen damit vorprogrammiert, auch wenn die Weko schreibt, dass man den Bau der Glasfasernetze nicht behindere und dass man erst feststellen könne, inwieweit die fraglichen Klauseln den Wettbewerb behindern, wenn Angebote auf den Markt kommen. Jedoch liegen der Weko bereits jetzt Anzeigen vor, die auf Klagen bezüglich Monopolstellung hindeuten würden. "Damit liegt die Verantwortung bei den Unternehmen, für einen wettbewerbskonformen Betrieb ihrer Glasfasernetze zu sorgen. Sollte dies nicht der Fall sein und die Weko Verstösse gegen das Kartellgesetz feststellen, wird die Behörde eingreifen."
(mw)