Ende Februar haben sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür und
Google wegen dessen Dienst Street View vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern getroffen (Swiss IT Magazine
berichtete). Nun hat das Gericht seinen Entscheid bekannt gegeben: Google Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht. Der Dienst lasse sich auch nicht durch überwiegende private oder öffentliche Interessen rechtfertigen, so das Gericht, das alle wesentlichen Punkte beziehungsweise Forderungen der im November 2009 eingereichten Klage von Hanspeter Thür gutheisst.
Google zeigt sich in einer ersten Stellungnahme sehr enttäuscht über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes und kündigt an, dass man die Urteilsbegründung genau prüfen und untersuchen werde, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet, und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen. Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil am Bundesgericht Beschwerde einzulegen.
(mv)