Swisscom-Klage zurückgewiesen

Swisscoms Klage gegen Talkeasy wurde vom Gericht zurückgewiesen. Nun hat Talkeasy gegen den Telekom-Anbieter ein Strafverfahren wegen Missbrauch der Justiz eingereicht.
16. April 2010

     

Anfang Jahr hat Swisscom Klage gegen den Telefonie-Anbieter Talkeasy eingereicht, weil sich mehrere hundert Kunden über die Abwerbemethoden von Talkeasy beschwert hatten. Die Klage ist nun vom Bezirksgericht zurückgewiesen worden, wie Talkeasy in einer Mitteilung schreibt. Swisscom müsse sämtliche Gerichtskosten und eine Prozesskostenentschädigung von 9648 Franken bezahlen. Allerdings sei der für Talkeasy entstandene Schaden viel höher, wie es in der Mitteilung weiter heisst: "Die Swisscom AG, welche sich gezielt die Medien für die Zwecke der Verleumdung zunutze gemacht hat, um ihre Konkurrenten Talkeasy bei der Ausübung des Wettbewerbs zu behindern, hat im Internet einige negative Spuren hinterlassen". Man gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine "gross angelegte Kampagne" handle, die den Markteintritt von Talkeasy erschweren sollte.


Zudem will Talkeasy über Beweise verfügen, die belegen, dass Swisscom "in den genannten Fällen nicht vor dem Missbrauch der Justiz zurückgeschreckt" sei. Der Telekom-Anbieter habe ein "aussichtsloses Massnahmeverfahren beim Bezirksgericht Zürich eingereicht, damit die Swisscom ihre Vorwürfe im Internet überzeugender vortragen konnte", ist man bei Talkeasy überzeugt. Aus diesem Grund hat der Telefonie-Anbieter nun ein entsprechendes Strafverfahren gegen Swisscom und "einige beteiligte Stellen" eingeleitet. Man sei an der Ausübung der Vertriebstätigkeiten behindert worden und der Ruf sowie das Markenbild in der Öffentlichkeit sei verletzt worden.


Wie "Inside-it.ch" derweil berichtet, bedauert Swisscom in einem Statement den Entscheid des Bezirksgerichts. Die vielen Kunden, die sich beschwert hätten, seien nun die Leidtragenden. Zudem betont der Telekom-Anbieter, dass sich das Gericht nicht dazu geäussert habe, ob das Vorgehen von Talkeasy bei der Kundenabwerbung korrekt sei. Swisscom wollte vor Gericht vorsorglichen Massnahmen erreichen, die die Täuschung von Kunden verhindere. Das Bezirksgericht sei aber der Meinung, dass allfällig entstehende Schäden auch im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens ausgeglichen werden könnten. Swisscom prüft nun geeignete juristische Massnahmen.

(abr)


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