Gemeinsam mit dem "Beobachter" will die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, bestehend aus SKS, Acsi und FRC, gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei
Swisscom,
Orange und
Sunrise vorgehen, wie SKS in einer Mitteilung schreibt. Denn laut den Konsumentenschützern, die sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stützen, finden sich in den AGB der grossen Schweizer Telekom-Anbieter unzulängliche Klauseln.
So würden sich die Telekom-Anbieter etwa das Recht herausnehmen, das Kleingedruckte einseitig zu ändern. Es sei beispielsweise möglich, dass Preise, Bandbreite und Geschwindigkeit oder die Netzabdeckung verändert würden, ohne dass die Kunden den Vertrag kündigen könnten. Zudem müssen die Kunden akzeptieren, dass Papierrechnungen teilweise kostenpflichtig sind, so die Konsumentenschützer.
Derweil sei es für die Telcos möglich, einen Vertrag ohne klare Gründe zu kündigen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder ein möglicherweise erschwertes
Inkasso reichen dafür aus. Gebühren und Straftaxen würden dabei dem Kunden belastet. Dieser habe aber im Gegenzug keinerlei Rechte – etwa auf Preisreduktionen oder Kündigungsmöglichkeiten –, sollte der Anbieter seine Leistungen nicht vollumfänglich erbringen. Und schliesslich ist es laut den Konsumentenschutz-Organisationen nicht zulässig, wenn als unlimitiert beworbene Angebote trotzdem eingeschränkt werden können.
Deshalb haben die Konsumentenschutz-Organisationen die drei Telekom-Anbieter nun abgemahnt und fordern eine Verbesserung der entsprechenden Passagen. Sollten die Anbieter dieser Forderung bis Ende Februar 2014 nicht nachkommen, werden laut Mitteilung rechtliche Schritte eingeleitet und eine Klage eingereicht.
(abr)