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Grünes Licht für Staatstrojaner

Der Bundesrat erlaubt in Strafverfahren den Einsatz von Staatstrojanern zur Überwachung von Mobiltelefonie und Internet. Gleichzeitig wird deren Einsatzgebiet aber stark eingeschränkt.
24. November 2011

     

Am Mittwoch hat der Bundesrat einer revidierten Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zugestimmt, wonach die Überwachung von Mobiltelefonie und Internet durch die Strafverfolgungsbehörden künftig erlaubt sein soll. Ab 1. Januar 2012 dürfen bei der Aufklärung schwerer Straftaten also sogenannte Staatstrojaner eingesetzt werden, um Internet-Telefonie und E-Mail-Verkehr betroffener Computer zu überwachen. Gleichzeitig schränkt der Bundesrat den Einsatz solcher Überwachungsprogramme aber stark ein, so dürfen diese nur bei Delikten, zu deren Verfolgung auch die verdeckte Ermittlung zulässig ist, eingesetzt werden. Die Verwendung zwecks Durchsuchung von Computerinhalten sei ausserdem nicht erlaubt.


Schweizer Internetanbieter haben zwölf Monate Zeit, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Überwachung der genannten Punkte zu ermöglichen. Für die Bereitstellung der Infrastruktur sowie die Durchführung der Überwachung dürfen aber auch Dritte beauftragt werden. Der Bundesrat passte die ursprüngliche Vorlage ausserdem an, so dass nur Internetzugangsanbieter, also Anbieter, die Kunden einen Internetzungang respektive eine IP-Adresse zur Vefügung stellen, verpflichtet seien, die Userüberwachung zu ermöglichen, nicht jedoch private Betreiber von Haus- oder Firmennetzen. (vs)


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